Diese 10 Regeln gelten auf dem Balkon

Was ist verboten und was ist erlaubt? Gerade bei der Nutzung des eigenen Balkons gibt es einiges zu beachten, um Nachbarn und Vermieter nicht zu verärgern.

Sobald die Temperaturen steigen, wird der Balkon zum zweiten Wohnzimmer. Gemütlich in der Sonne sitzen und die Natur genießen – gibt es etwas Schöneres?

Gleichzeitig war der Balkon auch mehrfach Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Denn grundsätzlich gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Doch was bedeutet das konkret?

Was muss ich von meinem Nächsten ertragen? Was darf ich selbst tun, auch wenn es den Nachbarn stört? Dieser Artikel klärt 10 typische Balkonstreitigkeiten:

1. Grillen
Sofern es der Mietvertrag oder die Hausordnung nicht verbieten, spricht nichts gegen das Grillen auf dem Balkon. Allerdings kommt es zu Einschränkungen, wenn dichter Rauch in die Nachbarwohnung zieht. In Hamburg ist das Grillen mit Holzkohle auf Balkonen deshalb grundsätzlich verboten.

Allerdings lässt sich auch bei einem Elektrogrill eine Rauchentwicklung nicht völlig vermeiden, weshalb auch die Häufigkeit des Grillvergnügens eine Rolle spielt. Und der Nachbar muss sich das gar nicht so oft gefallen lassen, wie viele meinen. Allerdings gibt es zwischen den Regionen teilweise erhebliche Unterschiede.

Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg urteilte beispielsweise: Erlaubt sind 20-mal im Jahr für etwa 2 Stunden – aber nicht mehr als 21 Stunden. Das Landgericht Aachen urteilte dagegen: Zweimal im Monat zwischen 17 und 20 Uhr. und 22:30 Uhr ist akzeptabel. Das Landgericht Stuttgart hält sogar nur drei Grillabende pro Jahr für vertretbar!

Informieren Sie sich daher vor Beginn der Grillsaison gut über die örtlichen Bestimmungen.

2. Nackte Haut
Der Balkon ist grundsätzlich Teil des Wohnraums. Sie können es also genauso verwenden wie Ihre Münzen. Ist der Balkon allerdings gut einsehbar, sollte man sich nicht einfach so darauf legen. Fühlt sich jemand durch den Anblick gestört, ist Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen.

Umgekehrt muss man es auch akzeptieren, wenn man beim Sonnenbaden in der Natur angeschaut wird. Wer seinen Körper zur Schau stelle, ziehe die Aufmerksamkeit auf sich, sagen die Richter. Nur gezieltes Ausspähen mit Fernglas oder Kamera geht zu weit.

2. Nackte Haut
Der Balkon ist grundsätzlich Teil des Wohnraums. Sie können es also genauso verwenden wie Ihre Münzen. Ist der Balkon allerdings gut einsehbar, sollte man sich nicht einfach so darauf legen. Fühlt sich jemand durch den Anblick gestört, ist Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen.

Umgekehrt muss man es auch akzeptieren, wenn man beim Sonnenbaden in der Natur angeschaut wird. Wer seinen Körper zur Schau stelle, ziehe die Aufmerksamkeit auf sich, sagen die Richter. Nur gezieltes Ausspähen mit Fernglas oder Kamera geht zu weit.

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